Fragen zu den Kosten im Kinderwunsch-Beratungsgespräch

Nachfolgend finden Sie einige Fragen, die wir im Laufe unserer Kinderwunsch-Beratungsgespräche immer wieder gestellt bekommen.

Werden die Kosten einer Kinderwunschbehandlung rückerstattet?

Grundsätzlich werden Kosten für Kinderwunschbehandlungen von Sozial- und Privatversicherungen nicht übernommen. Eine Ausnahme sind ein Teil der Kosten für die künstliche Befruchtung (IVF), sofern gewisse Erkrankungen vorliegen, welche zuvor in entsprechenden Untersuchungen nachgewiesen wurden (allerdings müssen ca. € 1000.- an Selbstbehalt pro Behandlung bezahlt werden).

Wann können Kosten doch rückerstattet werden?

Eine teilweise Rückerstattung der Behandlungskosten ist jedoch dann möglich, wenn die Behandlung auch ohne Kinderwunsch medizinisch notwendig ist. Zum Beispiel sollte eine Unterfunktion der Schilddrüse in jedem Fall erkannt und behandelt werden, kann aber auch wesentlich für das Ausbleiben der Schwangerschaft mitverantwortlich sein. Wir versuchen, soweit möglich, unseren Leistungsausweis am Leistungskatalog Ihrer Versicherung zu orientieren.

Jetzt NEU für Patientinnen des imi Kinderwunschzentrums

Bei Kinderwunsch und bereits bestehender Schwangerschaft besteht die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Alle Kosten im Zusammenhang mit Kinderwunsch, Schwangerschaft & Entbindung werden übernommen – OHNE Mehrkosten, OHNE Wartezeit.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an das Team von PRIVATpatient.at unter der Nummer +43 1 358 05 660 oder informieren Sie sich online unter www.privatpatient.at. Sie erhalten bereits am nächsten Werktag ein individuelles, auf Ihre ganz speziellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

Was bedeutet Wahlarztordination ?

Wir arbeiten nach dem Wahlarztsystem. Da wir nicht direkt mit den Versicherungen verrechnen, bedeutet das, dass die anfallenden Kosten vorerst in der Ordination beglichen werden.

Sofern es sich also bei der Behandlung um eine „Kassenleistung“ handelt, werden Ihnen ca. 80% des Standardkassentarifs dieser Leistung von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet. Es ist je nach Versicherung sehr unterschiedlich, welche Leistungen in welcher Höhe übernommen werden. Manche Kosten werden auch erst nach individueller Entscheidung der Versicherung zurückerstattet.

Erfahrungsgemäß bedeutet das, dass ca. 10 bis maximal 80% der tatsächlich anfallenden Kosten von den gesetzlichen Kassen zurückerstattet werden.

Sofern Sie eine Krankenzusatzversicherung haben, übernimmt diese zumeist den Rest auf die vollen Behandlungskosten (sofern es sich um eine Kassenleistung handelt) problemlos.

Hat das Wahlarztsystem auch Vorteile für Sie?

1

Kurzfristige Termine

Termine können wesentlich kurzfristiger vergeben werden

2

Sehr kurzen Wartezeiten

Es kommt zu keinen oder nur sehr kurzen Wartezeiten in der Ordination- Wir haben viel mehr Zeit für Ihre Anliegen

3

Transparente Honorare

Kassenfreie Leistungen sind bereits im Honorar integriert.

4

Infrastruktur eines Spitals

Wir bieten Ihnen auch die volle Infrastruktur eines Spitals im Hintergrund, da alle unsere Ärzte auch als Spitalsarzt tätig sind

Auch wenn es nicht leicht war und ich oft dran gezweifelt habe, dass wir jemals ein Kind bekommen – Sie als Team haben uns dabei so sehr geholfen! Jetzt sind wir überglücklich!

Fam. P.Patientin (38)